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Stromprodukte - Technische Betriebe Wängi

Unser Kerngeschäft ist es, Sie sicher und zuverlässig mit Strom zu versorgen.

Unter dem Markennamen «THURGIE – Energie für üs» bieten wir Ihnen
drei verschiedene Produkte für Ihre Energie an.

Das Standardprodukt heisst «THURGIE Blau». Es bietet Kundinnen und Kunden hochwertige Energie an, die zu 96 Prozent aus der Wasserkraft und zu vier Prozent aus regionalen Photovoltaikanlagen stammt.

Detaillierte Informationen zu den Produkten finden Sie weiter unten.


Strompreisrechner TB Wängi

Preisrechner - Technische Betriebe Wängi (Preise 2025 und 2026)

Nachhaltig oder einfach nur preisgünstig?

Berechnen Sie mit dem Preisrechner, wie hoch Ihre Stromkos­ten mit unseren verschiedenen Stromprodukten ausfallen.

Für die Einspeisung der Solarstromanlage in das Verteilnetz wurde ein durchschnittlicher Preis inklusive Herkunftsnachweis (HKN) hinterlegt.

Dieser Preis kann je nach Einspeiseprofil und Einspeisemenge gegenüber der tatsächlichen Vergütung variieren.




Stromprodukte «Basis»
bis zu einem jährlichen Strombezug von 50'000 kWh

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr


Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag von
20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr
durchgehend
bis Montag 07.00 Uhr

Die Rechnungsstellung erfolgt
mehrmals pro Jahr
(3 Akonto- und 1 Schlussrechnung).

Stromprodukte «KMU» ab einem jährlichen Strombezug von 50'000 kWh bis 100'000 kWh.

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr


Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag von
20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr
durchgehend
bis Montag 07.00 Uhr

Die Rechnungsstellung erfolgt
viermal pro Jahr.

Stromprodukte «Industrie» ab einem jährlichen Strombezug von 100'000 kWh

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr


Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag von
20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr
durchgehend
bis Montag 07.00 Uhr


Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Spezialtarife

Gilt für temporäre Energielieferungen für Baustellen, Fest- und

Sportveranstaltungen, Marktfahrer, sowie provisorische Anschlüsse aller Art.

Gilt für die Energieeinspeisung in das Verteilnetz von Eigenerzeugungsanlagen (EEA), die nicht nach Energiegesetz Art. 7a (KEV) vergütet werden.

Bei einer EEA mit Batteriespeicher muss der Anlagenbetreiber sicherstellen, dass die Batterie nicht über das Verteilnetz aufgeladen werden kann.


Informationen zu den Vergütungssätzen für ökologische Mehrwerte (HKN) finden Sie hier.

Hochtarif (HT)
Montag bis Freitag von
07.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 07.00 bis 13.00 Uhr


Niedertarif (NT)
Montag bis Freitag von
20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag von 13.00 Uhr
durchgehend
bis Montag 07.00 Uhr

Es gelten die Bestimmungen Ihres Verteilnetzbetreibers.

Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?

Strompreiszusammensetzung

Erklärfilm

 

 

 

 

 


Der Strompreis setzt sich aus drei Elementen zusammen.

 

 

Die Zusammensetzung im Detail

 

 

Netznutzung
Die nationale Netzbetreiberin Swissgrid verrechnet den Verteilnetzbetreibern die Kosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes und die Leistungen, die es für eine sichere Versorgung braucht. Die Nutzungstarife finanzieren unter anderem den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau der Strominfrastruktur mit Übertragungsmasten und Leitungen sowie den Betrieb und die Überwachung in den Leitstellen.


Im Rahmen der Energiewende muss das Netz an das sich verändernde Verbrauchs- und Einspeisungsverhalten aufgrund der zunehmenden dezentralen Einspeisung (u.a. Photovoltaikanlagen), oder dem schwankenden Bezug für z.B. die Elektromobilität stets angepasst und auf den neusten technischen Stand gebracht werden. Dieser Ausbau und der Unterhalt des Netzes sind mit grossen Investitionen verbunden um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Aus diesen Gründen machen die Kosten der Netznutzung den Grossteil des Strompreises aus.

Energie
Rund ein Drittel der Kosten bestimmt der Wettbewerb im Strommarkt. Diese Kosten entstehen für den Stromeinkauf- und -produktion, für die Verwaltung und für den Vertrieb.

Netzzuschlag
Der Netzzuschlag für die Förderung von erneuerbaren Energien und zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft wird durch den Bundesrat festgelegt. Der davon gespeiste Fond fördert mit Programmen wie der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und der Einmalvergütung (EIV) die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat das Parlament mit dem StromVG das Energiegesetz (EnG) revidiert. Dieses schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5’400 GWh zu erhöhen.


Rund 5% davon dienen der gesetzlichen Abgabe zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft. Ziel des Bundes sind Renaturierungen, die zur Wiederherstellung von naturnahen, sich selbst regulierenden Bächen, Flüssen und Seen mit einer gewässertypischen Eigendynamik und charakteristischen Tier- und Pflanzenarten führen. Die Abgabe soll dazu ihren Beitrag leisten.


Abgabe an das Gemeinwesen
Teileweise erheben die Gemeinden eine Abgabe für das Gemeinwesen und Konzessionen. Diese Abgabe wird jährlich auf der Kostenbasis des Vorjahres angepasst.