Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
In der Schweiz unterscheiden sich eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG bzw. ZEV/vZEV) und eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) vor allem darin, wie der Solarstrom verteilt wird und ob das öffentliche Netz dabei genutzt wird.
Das neue Stromgesetzt erweiterte die bestehenden Eigenverbrauchsmodelle um die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), welche seit 1.1.2026 umgesetzt werden kann.
In einer LEG können Teilnehmende lokal produzierten Strom über das öffentliche Verteilnetz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde austauschen. Einzige räumliche Einschränkung ist, dass die LEG im gleichen lokalen Netzgebiet liegen muss.
Eine LEG kann folgendes enthalten:
- Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser
- Gewerbebetriebe
- Batteriespeicher
- Bestehende ZEV’s und EVG’s
In einer LEG tauschen die Teilnehmenden Solarstrom, dabei
- ist die Nutzung des öffentlichen Netzes erlaubt,
- bleibt jede Partei Kunde des lokalen Energieversorgers,
- profitieren sie von reduzierten Netzentgelten.
Eine LEG ermöglicht somit erstmals einen lokalen Stromhandel über das öffentliche Verteilnetz hinweg und ist eine Art Energiegemeinschaft auf Quartiersebene.
Aufgaben als Verteilnetzbetreiber
Als Verteilnetzbetreiber unterstützen wir Sie folgendermassen:
- Auskunftserteilung über die Netztopologie
- Prüfung der LEG-Voraussetzungen
- Installation Smart Meter
- Berechnung der Stromflüsse und Zustellung an die BetreiberInnen
- Abrechnung der Netzkosten und Stromlieferung der LEG
- Freischaltung Kundenschnittstelle Smart Meter auf Wunsch
Unsere Dienstleistungen für Abrechnung des LEG-Stromes
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung und Abrechnung Ihrer LEG-Gemeinschaft. Folgende Dienstleistungen bieten wir an:
- Unterstützung LEG-Gründung
- Abrechnung des internen LEG-Solarstroms (quartalsweise)
- Rechnungsversand, Inkasso und Mahnwesen
- Mutationen nach Meldung
Möchten Sie eine LEG gründen?
Im folgenden Dokument finden Sie ein Muster-Gesellschaftsvertrag mit Beitrittserklärung, welche vorab eingeholt werden muss.
Weitere Informationen zu Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften finden Sie auf lokalerstrom.ch.
Sind Sie interessiert? Haben Sie Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung Ihrer LEG beratend zur Seite:
Telefon 071 969 46 80 oder Turn on Javascript!