Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
In Zukunft (ab 01.01.2026) kann sich jede Endverbraucherin / jeder Endverbraucher von Strom in der Schweiz einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb eines Quartieres/einer Gemeinde anschliessen. Dadurch können sich Produzenten und Verbraucher zusammenschliessen und der lokale, erneuerbare Strom einer PV-Anlage kann vor Ort verbraucht werden. Scheint die Sonne, kann der Bedarf (teilweise) mit lokalem Solarstrom gedeckt werden. Scheint die Sonne nicht, kommt der Strom wie gewohnt vom Verteilnetzbetreiber.
Die Gründung einer LEG kann erfolgen, wenn die PV-Anlage im Verhältnis zu den Bezügern genügend gross ist. Im ersten Quartal 2025 werden die regulatorischen Vorgaben konkretisiert und in der Verordnung definiert. Aus dieser Verordnung geht hervor, ab wann und in welcher Form lokale Elektrizitätsgemeinschaften gegründet werden können.